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Segeln in Gezeitengewässern
Frankreich - Bretagne - Biskaya - Galicien - Atlantik
Urlaubs- und Erlebnistörns, Aktives Mitsegeln exklusiv in kleiner Zweiercrew,
Meilentörns für den Hochseeschein
Spezielle Optionen:
Teilnahmebedingungen - Leistungen - Kosten
Den gesetzlichen Rahmen dieses Törnangebotes bildet die Skipper-Vereinigung "ASSOCIATION DE NAVIGATEURS GERMANOPHONES ET FRANCOPHONES SAIL- ATLANTIC "- gegründet nach dem französischen Assoziationsgesetz vom 1. Juli 1901 mit der Registriernummer W 563002925 in Vannes / Frankreich. Details dazu s.u. * Diese Vereinigung unterliegt französischem Recht. Gerichtsstand ist in Vannes / Bretagne
Ziel dieser Vereinigung ist es, einen maritimen, sportlich-kulturellen und menschlichen Austausch zwischen deutschen und französischen Seglern im Rahmen gemeinsamer Segeltörns zu organisieren. Die Skipper sind Mitglieder dieser Vereinigung. Mitsegler, die unser Törnangebot nutzen, werden für die Dauer des Törns Mitglied dieser Vereinigung. Die einmalig pro Törn zu zahlende Mitgliedsgebühr beträgt fünf Euro und ist bereits im Törnpreis enthalten. Es ergeben sich aus dieser Mitgliedschaft für den Mitsegler keinerlei Verpflichtungen, die über die Törnteilnahme hinausgehen.
Wir bieten:
Transfer zwischen dem nächstliegenden TGV-Bahnhof und der Yacht in der Bretagne
Was wir von unserer Crew erwarten:
Törnkosten 2024
Eine kleine Vorbemerkung:
Unser Ziel ist ein qualitativ hochwertiges Törnangebot immer in kleiner Crew, bei dem Individualität und Eigeninitiative groß geschrieben werden. Wir orientieren uns nicht an Low Budget- oder Discount-Ideen, sondern wir wollen einen hervorragenden, individuell gestalteten Törn immer in KLEINER CREW zu einem angemessenen Preis anbieten. Im Gegensatz zu anderen Törnanbietern können Sie bei uns die Crewgröße selbst bestimmen.
Auf Wunsch ist es bei uns möglich, betont individuell in einer ZWEIERCREW zu segeln, unter Ausschluss eines dritten Mitseglers. Qualität statt Preisdumping!
Auf GWENAVEL wird eine Zweiercrew bevorzugt.
Option 2-er Crew: Möchten Sie den Törn nur zu zweit mit dem Skipper segeln und wünschen eine allein auf IHRE persönlichen Wünsche und Voraussetzungen zugeschnittene Törngestaltung unter Ausschluss eines dritten Mitseglers in der Crew, so beträgt der Tagespreis pro Person 200,- Euro. Dieser Preis gilt auch sofern von der Crew eine dritte Person als Teilnehmer erwünscht ist, aber nicht gefunden wird.
Die Yacht GWENAVEL kann zwar mit einer Dreiercrew belegt werden, doch nur sofern Sie sich als geschlossene Dreiergruppe anmelden (Familie, Freundeskreis). Im Fall der Dreierbelegung beträgt der Tagespreis pro Person 178,- Euro.
Falls Sie als Einzelbucher bereits bei der Buchung ausdrücklich eine Doppelkabine (Vorschiff) allein belegen möchten, so berechnen wir einen Zuschlag von 100,- Euro pro Tag und Person. Sollte es sich hingegen durch die Teilnehmerzahl zufällig ergeben, dass Sie eine Doppelkabine als Einzelner belegen (z.B. 2-er Crew), so verlangen wir KEINEN Zuschlag für die Einzelbelegung.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel zwei Personen (Ausnahmen sind verhandelbar). Die maximale Teilnehmerzahl beträgt auf GWENAVEL drei Personen, jedoch nur bei gemeinsamer Gruppenanmeldung.
Pro Teilnehmer wird eine Endreinigungspauschale von 40,- Euro berechnet.
Anfragen, gern auch formlos, per E-Mail an sail@biskaya.de
BORDKASSE:
Die von der Crew einzurichtende Bordkasse deckt die Ausgaben für Lebensmittel und Getränke an Bord, sowie die Kosten für Diesel und Hafengebühren. Der Tagessatz pro Person kann nicht genau vorhergesagt werden. Er ist stark abhängig vom gewählten Törnprofil, von den Essensgewohnheiten der Crew, von der Zahl der Nächte in Marinas und vom Wind (Motorstunden). Zur groben Vorplanung kann man, je nach Törnverlauf bei Dreiercrew etwa 40,- bis 55,- Euro pro Tag und Person rechnen. Wie auf Segeltörns mit Profiskipper üblich, ist der Skipper von Zahlungen in die Bordkasse befreit. An Land hingegen, zum Beispiel bei Restaurantbesuchen, zahlt jeder selbst, auch der Skipper.
Beginn und Dauer des Segeltörns können individuell im Rahmen von einer bis maximal zwei Wochen abgesprochen werden. Es sind also auch Törns mit z.B. 9, 10, 11, oder 12 Tagen Dauer möglich.
Die Crew kann sich die Uhrzeit des An-Bord-Kommens am ersten Tag und Von-Bord-Gehens am letzten Tag in Absprache mit dem Skipper frei aussuchen. Unabhängig von der von der Crew gewählten Uhrzeit werden der Tag des An-Bord-Kommens und der Tag des Von-Bord-Gehens jeweils als halber Tag gerechnet. Somit hat eine Woche bei uns 7 Tage, nicht nur 6 wie häufig anderswo üblich.
Die Gestaltung des Törns wird zu Beginn gemeinsam mit dem Skipper besprochen. Dabei stehen die Wünsche, Interessen und Voraussetzungen aller Crewmitglieder im Vordergrund. Situationsbedingt (z.B. unvorhergesehene Wetterlage) kann es im Ausnahmefall während des Törns zu notwendigen Abweichungen vom Plan kommen, um die Sicherheit der Besatzung oder des Schiffes nicht zu gefährden.
Bei unvorhergesehenem Ausfall des Skippers oder des Schiffes bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Falls wir nicht in der Lage sind, gleichwertigen Ersatz bereit zu stellen, so werden den angemeldeten Seglern keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Bei bereits begonnenem Törn erstatten wir den Differenzbetrag entsprechend der Tageszahl der nicht erbrachten Leistung.
Der Preis für die Hin- und Rückreise bis zur Törnbasis ist nicht im Preis enthalten. Allerdings holen wir die Crew bei Anreise mit dem Zug am nächstliegenden TGV-Bahnhof kostenlos ab und bringen sie dort nach dem Törn auch wieder hin. Bei Anreise mit dem Auto können wir einen sicheren, kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Buchungsanfrage und Buchung:
Bitte benutzen Sie für die Buchung unser Formular Buchung/Törnanfrage. Sie können uns auch direkt telefonisch kontaktieren, oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrem Törnwunsch an: sail@biskaya.de
Eine Törn-Anfrage eines Interessenten ist auf jeden Fall unverbindlich, auch dann, wenn dies über unser Buchungsformular geschieht. Nach Eingang der Buchung antworten wir mit einer Buchungsbestätigung, die auch die Kontaktdaten des Skippers enthält und geben einige Tipps zur Törnvorbereitung. Ebenfalls bitten wir mit der Buchungsbestätigung um eine Anzahlung
auf den Törnpreis. Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung rechtlich bindend.
Stornierungen - Rücktrittsbedingungen - Ausfall des Skippers oder der Yacht:
Muss der Törn von Seiten des Anbieters storniert werden (z.B. Skipper erkrankt, Schiff nicht einsatzbereit) so kann
der Törnteilnehmer zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: a) Erstattung der geleisteten Zahlungen oder b) Verschiebung des Törns auf einen anderen Zeitpunkt in terminlich gegenseitigem Einvernehmen, oder c) Törnteilnahme auf einem anderen, von uns vorgeschlagenen Schiff.
Bei unvorhergesehenem Ausfall des Skippers oder seines Schiffes vor Törnbeginn bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Falls wir nicht in der Lage sind, gleichwertigen Ersatz bereit zu stellen, so werden den angemeldeten Seglern keinerlei Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Bei bereits begonnenem Törn erstatten wir den Differenzbetrag entsprechend der Tageszahl der nicht erbrachten
Leistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle des Rücktritts des Mitseglers (Stornierung des Törns durch den/die Mitsegler) gelten die folgenden Regelungen: Storniert der Törnteilnehmer den Aufenthalt, so entstehen ihm folgende Kosten in Prozent der gesamten Törngebühr: Wird der Törn mehr als 24 Wochen vor Törnbeginn storniert, so ist die Stornierung gebührenfrei. 24 bis 12 Wochen vor Reiseantritt 20 %, 12 bis 8 Wochen vor Reiseantritt 30 %, 8 bis 4 Wochen vor Reiseantritt 50%, weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt 100 % der Törngebühr. Der ausgefallene Törnteilnehmer kann zur Vermeidung des Einbehalts eine Ersatzperson anbieten. Diese Ersatzperson kann allerdings nur vom Törnanbieter akzeptiert werden, sofern seine Wünsche zum Törnprofil mit denen der bereits angemeldeten Törnteilnehmer übereinstimmen.
Entscheidet sich ein Crewmitglied während des Törns zu einer Verkürzung seines Bordaufenthaltes, so ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung eines Differenzbetrages, es sei denn das Crewmitglied sorgt selbst für Ersatz in der Crew. Diese Ersatzperson wird allerdings nur vom Törnanbieter akzeptiert, sofern seine Törnwünsche in Termin und Gestaltung mit denen der bereits an Bord befindlichen Törnteilnehmer übereinstimmen.
Weitere Erklärungen
Hinweise zu MEILENTÖRNS:
Auf Wunsch der Crew segeln wir auch sogenannte Meilentörns. Dies sind Segeltörns, bei denen eine vor dem Törn bestimmte Anzahl von Seemeilen während der geplanten Törndauer abgesegelt wird. Für den Erwerb von Segelscheinen ist dies oft notwendig.
Wir weisen darauf hin, dass der Skipper sich bei diesen Törns selbstverständlich darum bemüht, die angestrebten Seemeilen tatsächlich zu segeln, doch muss dies im Rahmen einer verantwortlichen Schiffsführung von der konkreten Wetterlage abhängig gemacht werden. Sollte die Wetterlage es nicht zulassen, den Törn in der geplanten Länge zu segeln, so besteht von Seiten der Crew kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Törngebühren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Crew selbst nicht in der Lage ist, eine Segelwache mit ausreichender Kompetenz oder in gutem Gesundheitszustand zu bewältigen (z.B. Seekrankheit, andere Krankheiten oder Verletzungen, Unfähigkeit zuverlässig Ruder zu gehen ...). Aus diesen Gründen geben wir vor dem Törn keine Garantie dafür, dass am Ende tatsächlich die angestrebten Seemeilen erreicht werden.
Verteilung der Verantwortungen:
Der Skipper ist unabhängig und selbstverantwortlich für die auf seinem Schiff gesegelten Törns. Der Ersteller dieser Internetseite SAIL - BRETAGNE - ATLANTIC (s. Impressum) tritt lediglich als Koordinator zwischen den Törninteressenten und dem jeweiligen Skipper auf.
Der Skipper ist darum bemüht, sowohl bei seglerischen Entscheidungen, als auch bei der allgemeinen Törngestaltung (Wahl der Häfen, Ankerplätze,...), die Wünsche der Crew zu berücksichtigen. Aufgrund seiner juristischen Stellung als Verantwortlicher für die Schiffsführung kann es jedoch im Falle einer Bedrohung für die Sicherheit des Schiffes oder der Besatzung notwendig werden, Sachentscheidungen zu treffen, die die Wünsche der Crew nicht berücksichtigen. Selbstverständlich ist der Skipper auch in diesem Fall verpflichtet, der Crew eine einsichtige Begründung für seine Entscheidung zu geben.
Die Crew vereinbart mit dem Skipper zu Törnbeginn eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben an Bord, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeiten in der Pantry und der Reinigung des Schiffes.
Weitere Haftungsfragen:
Unsere Yachten sind Vollkasko und Haftpflicht versichert. Das Crewmitglied haftet jedoch für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Wenngleich alle Aktivitäten bei Sail-Atlantic unter Berücksichtigung der üblichen Sicherheitsvorschriften
durchgeführt werden, empfehlen wir dennoch unseren Törnteilnehmern, selbständig eine Unfallversicherung abzuschließen. Sail-Atlantic übernimmt keinerlei
Haftung für Personen- oder Sachschäden, die den Teilnehmern oder Dritten während des Törns entstehen. Die Buchung eines Segeltörns bei Sail-Atlantic ist dem
juristischen Inhalt nach kein Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag.
Eine Segelyacht ist kein Hotelbetrieb. Daher wird von allen Crewmitgliedern eine sportlich-faire Grundhaltung im Hinblick auf die Verteilung der Aufgaben an Bord erwartet. Da bis zu 3 (auf manchen Schiffen max. 4 ) Personen die Crew bilden, ist Rücksichtnahme ebenso notwendig wie Einfühlungsvermögen. Dies gilt natürlich auch für den Skipper!
Die Kojenverteilung wird zu Törnbeginn unter Berücksichtigung der Interessen aller Crewmitglieder mit dem Skipper besprochen. In der Regel hat der Skipper seine eigene Koje, die nicht der Crew zur Verfügung steht. Bitte schauen Sie sich auf der Website der gewählten Yacht den Plan der Raumaufteilung unter Deck an.
Gesundheit der Crew
Durch Anmeldung zur Teilnahme an einem Törn versichert der Törnteilnehmer, dass er schwimmen kann und gesundheitlich und psychisch den Belastungen eines Küsten- oder Hochsee-Segeltörns gewachsen ist. Sollte der Törnteilnehmer Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung haben, so ist vor Törnbeginn ein Arztbesuch notwendig und der Skipper zu informieren. Über alle gesundheitlichen Risiken, die dem Törnteilnehmer im Hinblick auf den Segeltörn bekannt sind, ist der Skipper vor Törnbeginn in Kenntnis zu setzen.
Alle unsere Crewmitglieder - genauso wie unsere Skipper - müssen mindestens 2 Wochen vor Törnbeginn vollständig (d.h. mindestens 3x) gegen Covid-19 mit einem staatlich anerkannten Impfstoff geimpft sein..
Mit der Anmeldung bestätigt der Törnteilnehmer, diese allgemeinen Bedingungen gelesen zu haben und akzeptiert diese.
Die Texte und Fotos auf der Website www.sail-bretagne-atlantic.eu sind vom Unterzeichnenden (s.u.) selbst angefertigt und dürfen weder in der Struktur, noch in den Inhalten ohne unser Einverständnis übernommen, kopiert oder irgendwie weiterverwendet werden.
© by www.disclaimer.de
* "Association de Navigateurs Germanophones et Francophones SAIL ATLANTIC", gegründet nach dem französischen Gesetz "Association Loi 1901" unter der Registriernummer: W 563002925 in Vannes
Thérèse Collet (Trésorière)
7, Kerhouet-St. Maur
F- 56370 Sarzeau
*
Den gesetzlichen Rahmen dieses Törnangebotes bildet die französische Vereinigung "ASSOCIATION DE NAVIGATEURS GERMANOPHONES ET FRANCOPHONES" - Kurzname SAIL- ATLANTIC - gegründet nach dem französischen Assoziationsgesetz vom 1. Juli 1901 mit der Registriernummer W 563002925 in Vannes in der Bretagne. Ziel dieser Vereinigung ist es, einen maritimen, sportlich-kulturellen und menschlichen Austausch zwischen deutschsprachigen und französischsprachigen Seglern im Rahmen gemeinsamer Segeltörns zu organisieren. Die Skipper sind Mitglieder dieser Vereinigung.
Mitsegler, die unser Törnangebot nutzen, werden für die Dauer des Törns vorübergehend Mitglied dieser Vereinigung. Die einmalig pro Törn zu zahlende Mitgliedsgebühr beträgt fünf Euro und ist bereits im Törnpreis enthalten. Es ergeben sich aus dieser Mitgliedschaft für den Mitsegler keinerlei Verpflichtungen, die über die Törnteilnahme und die Einhaltung unserer Teilnahmebedingungen hinausgehen. Die für den Törn vom Teilnehmer zu zahlenden Summen sind Kostenbeteiligungen und dienen der Deckung der für eine Hochseeyacht erheblichen Unterhaltskosten (Jahres-Liegeplatz, Versicherung, technische Instandhaltung, Rücklagen für größere Ausgaben wie Motor und Segel, Wertverlust). Sie dienen nicht zur Erzielung eines Gewinns. Es handelt sich also bei unserem Törnangebot nicht um kommerzielle Chartertörns im üblichen Sinn.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Törnanbieter ist VANNES in Frankreich.